Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Holzspur GmbH
AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Holzspur GmbH

 

Chäli 1, CH-6064 Kerns

 

Version 0.3

 

Stand 2.1.2014

Ersetzt alle bisherigen AGB´s ab diesem Datum

 

Allgemeines, Geltungsbereich

 

1) Diese AGB sind integrierter Bestandteil jedes Verkaufsabschlusses mit der Holzspur
GmbH. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Holzspur GmbH erfolgen     ausschliesslich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2) Unseren AGB’s entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen anerkennen wir nur, falls wir diesen ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt haben

3) Ergänzend zu diesen AGB gelten die Bestimmungen des OR und der SIA.

 

Vertragsabschluss

 

1) Alle Angebote von Holzspur GmbH sind freibleibend, bis der Kunde eine Auftragsbestätigung erhalten hat.

2) Die rechtlichen Grundlagen zum Angebot gelten alle SIA Normen, insbesondere
die SIA Normen 118, 251, 253, und 118/253.

3) Nach Bestelleingang bei der Holzspur GmbH erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung, in welcher Lieferumfang, Verkaufspreis, Zahlungsmodus, Lieferzeit und Lieferort sowie allfällige zusätzliche Spesen (z.B. bei Auslandlieferung Zoll etc.) verbindlich festgehalten sind.

4) Allfällige Abweichungen zur AGB der Holzspur GmbH sind nur gültig, wenn sie von Holzspur GmbH unterzeichnet und dem Werkvertrag als integrierender Bestandteil beigelegt sind.

 

Auslieferung der Ware

 

A) Tische

 

1) Um der Kundenzufriedenheit und der Qualität gerecht zu werden, liefern wir die Tische immer selber aus und montieren sie vor Ort fachgerecht.

2) Die Lieferung bis 100 km ist im Preis inbegriffen. Grössere Distanzen werden verrechnet.

3) Allfällige Fragen oder Unklarheiten betreffend der Pflege Ihres Möbelstückes beantworten wir gerne vor Ort.

4) Das Verpackungsmaterial wird nach der Montage mitgenommen und umweltfreundlich durch uns entsorgt.

5) Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass die Auslieferung und Montage ohne Behinderung durchgeführt werden kann. Das Lieferrisiko bezüglich Beschädigungen trägt die Holzspur GmbH.

6) Die obigen Leistungen 1) bis 5) sind für den Kunden bis zu 100 km Auslieferung kostenlos.

 

B) Parkett-Treppentritte

 

1) holt der Kunde die Ware ab, so ist die Ware unverpackt.

2) bei Lieferungen an den Kunden werden die Transportkosten separat offeriert und verrechnet. Die Ware wird durch uns transportgerecht verpackt. Das Transportrisiko liegt bei Holzspur.

 

Lieferfrist

 

1) Die Lieferfrist für Tische beträgt je nach Ausführung ca. 5 Wochen, für Parkett-Treppentritte ca. 2 Wochen ab Parkettanlieferung des Kunden. Gesonderte Lieferzeiten werden bei Auftragseingang bestätigt.

2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Holzspur GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Brand, Streik, Aussperrung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Zulieferern eintreten – hat Holzspur GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Holzspur GmbH die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse
wird Holzspur GmbH dem Kunden mitteilen.

3.) Liefer- und Leistungsverzögerungen, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, müssen von diesem zeitgerecht an Holzspur GmbH gemeldet werden. Mehrkosten im Zusammenhang mit dieser Terminverzögerung können von Holzspur GmbH dem Auftraggeber verrechnet werden.

 

Montagebedingungen:

 

Die Baustelle muss eine ungehinderte Zufahrt zum Gebäude und für die Montage ein ungehindertes Arbeiten ermöglichen. Der Auftraggeber hat kostenlos folgendes zur Verfügung zu stellen: die erforderlichen Gerüste, Baukrane, ab 4 Stockwerken (inkl. Erdgeschoss) einen Aufzug, Elektro-Steckdosen innerhalb 50m von der Montagestelle, Licht, einen geeigneten abschliessbaren Raum für das Montagematerial, einen geeigneten Lagerplatz für die vom Auftraggeber angelieferten Bauteile (falls nicht abschliessbar lehnt die Holzspur allfällige Schäden durch Dritte ab). Allfällige Terminverschiebungen und Mehrkosten infolge Nichteinhaltung der obigen Baustellenanforderungen gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Wartezeiten und Mehrkosten, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Nichteinhaltung von Anlieferungszeiten, fehlende oder mangelhafte Materialanlieferungen, unsaubere Treppengrund etc.) kann Holzspur GmbH dem Auftraggeber zum im Werkvertrag vereinbarten Regie-Stundensatz verrechnen.

 

Zahlungsbedingungen

 

1) Der Rechnungsbetrag ist spätestens innert 30 Tagen nach Auslieferung (ohne Montage) beziehungsweise nach Montage fällig.

2) Der Käufer gerät ohne weitere Erklärung von Holzspur GmbH nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er bis dahin nicht

bezahlt hat. Ab diesem Zeitpunkt werden zusätzlich 5 % Verzugszinsen und Mahngebühren von CHF 30 fällig. Bei einer 2ten Mahnung bei einem Verzug um mehr als 7 Tage nach Zahlungsziel werden weitere 60 CHF Mahngebühren (gesamthaft 90 CHF) und weitere Verzugszinsen von 5% fällig. Bei einer 3ten Mahnung bei einem Verzug um mehr als 14 Tage nach Zahlungsziel werden weitere 90 CHF Mahngebühren (gesamthaft 180 CHF) und weitere Verzugszinsen von 5% fällig. Bei nicht Beachtung der 3ten Mahnung werden nach mehr als 21 Tage nach Zahlungsziel ohne weitere Hinweise die Betreibung einleiten.

3.) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Holzspur GmbH anerkannt sind. Ausserdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4) Sofern die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausserdem ausgeschlossen,

soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zur Erheblichkeit des Mangels bzw.
dem zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwand steht.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben dadurch unberührt.

5.) Für Kunden, die wiederholt gemahnt werden müssen, werden die
Zahlungskonditionen wie folgt angepasst:

- 2 x 2te Mahnung auf 25% Vorauszahlung

- 3 x 2te Mahnung auf 50% Vorauszahlung

- 1 x Betreibung auf 100% Vorauskasse umstellen

 

Abnahme der Ware

 

1) Der Kunde muss die Ware bei Entgegennahme sofort prüfen.

2) Allfällige Reklamationen sind bei Tischen mündlich bei der Übernahme, bei den Parkett-Treppentritten schriftlich innerhalb 3 Arbeitstagen nach Lieferung respektive Montage an die Holzspur GmbH zu richten. Spätere Mängelrügen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Holzspur GmbH wird mit dem Kunden die notwendigen Nacharbeiten vereinbaren und rasch möglichst ausführen.

3.) Bei Montagearbeiten meldet Holzspur GmbH dem Auftraggeber die Fertigstellung der Montagearbeiten. Diese erstellen gemeinsam ein Abnahmeprotokoll, allfällige Mängel werden inklusive Nachbesserungs-Termin bzw. wenn Nachbesserung nicht möglich ist inkl. Preisnachlass notiert und von beiden Partnern unterzeichnet. Bei marginalen Mängeln, welche den Nutzen nicht wesentlich einschränken, ist die Holzspur GmbH zur sofortigen Rechnungsstellung berechtigt, andernfalls nach dem erfolgten Nachbesserungstermin. Diese schwerwiegenden Mängel müssen im Abnahmeprotokoll entsprechend gekennzeichnet sein. Nimmt der Auftraggeber an der Bauabnahme nicht teil, so muss er innert 3 Tagen ab dem vereinbarten Bauabnahmetermin allfällige Mängel schriftlich an Holzspur melden, ansonsten gilt das Werk als mangelfrei genehmigt. Vorbehalten bleiben verdeckte Mängel gemäss SIA.

 

Eigentumsvorbehalt

 

1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Holzspur GmbH.

 

Garantie

 

1) Holz ist ein Naturprodukt, das Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmässigkeiten aufweisen kann. Naturbedingte Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstückes oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen

Material bleiben vorbehalten soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien
liegen und handelsüblich sind. Holz kann sein

Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Geölte Oberflächen können

ungleichmässig aussehen. Ebenfalls kann im Verlaufe der Zeit und je nach Licht-/Sonneneinwirkung die Oberfläche

aufhellen/nachdunkeln. Dies sind keine Mängel. In solchen Fällen können keine Garantieansprüche gegenüber Holzspur GmbH geltend

gemacht werden.

 

Anwendbares Recht

 

1) Verträge und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Holzspur GmbH unterliegen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Holzspur GmbH.

Holzspur  GmbH / 2. Januar 2014

 

 

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